Vermessungsgerät auf Baustelle
© VÖEH

Meterriss: Wer ist verantwortlich für diese wichtige Sache am Bau?

ANZEIGE
Ein neues Merkblatt des Estrichverbandes (VÖEH) zeigt die gesamten Notwendigkeiten für die Meterrissherstellung auf und beinhaltet einen Richtfaden für ein funktionierendes Vermessungskonzept.

Die Herstellung des Meterrisses war in den 1980er und zum Teil in den 1990er Jahren eine Aufgabe, die der Polier bzw. Anleger vor Ort für die am Bau tätigen Professionisten übernommen hat. Derzeit wird diese, durchaus wichtige und verantwortungsvolle Tätigkeit, durch die Gruppe der am Bau tätigen Professionisten übernommen. Jeder für sich und jeder von einem Ausgangspunkt, der meist über große Distanzen zum letzten, notwendigen Messpunkt übertragen werden muss.

NEUES MERKBLATT DES VÖEH

Die laufenden Folgen dieser Weitergabe der Verantwortung war Grund genug für die Erstellung eines Merkblattes durch den VÖEH, der mit diesem die Verantwortlichkeiten und Grundlagen der Meterrissherstellung regeln möchte. Hier wurde versucht in 4 Teilen (Anwendungsbereich - Allgemeines, Grundlagen der Vermessung, Grundlagen und Eckpunkte der Vermessung und Zuständigkeiten für die Meterrisserstellung) die gesamten Notwendigkeiten für die Meterrissherstellung aufzuzeigen und einen Richtfaden für ein funktionierendes Vermessungskonzept zu erstellen.

Mehrere Meterrisse auf einer Baustelle
BEKANNTES PROBLEM. „Welchen nemma denn???“ – mehrfach angezeichnete Waagrisse auf den Baustellen. ( © VÖEH)
 

Es werden zum einen die notwendigen vermessungstechnischen Grundlagen angeführt, die für die notwendige Erstellung der Fest- und Objektpunkte wesentlich sind. Weiters die erforderlichen Objektpunkte in notwendiger Anzahl und Lage. Diese sind vor allem in Bereichen gefordert, wo eine genaue Höhenlage für Einbau- und Bauteile gefordert ist. Verwiesen wird auch auf notwendige Vorhaltemaße, die bei vorgegebenen Mindestmaßen wie z.B. Raumhöhen und dergleichen zu berücksichtigen sind.

NEUE REGELUNG NOTWENDIG

Ein wichtiges Kapitel ist jenes über die Verantwortlichkeiten bei der Meterrissherstellung. Hier wird die derzeit gängige, aus Sicht des VÖEH falsche Vorgangsweise angesprochen und die eigentlich notwendige Qualifikation sowie ein einheitlich für alle Gewerke herzustellender Meterriss angeführt.

Die Notwendigkeit einer neuen Regelung für die Herstellung des Meterrisses im Fußbodenbau, aber zugleich auch für die anderen Innenausbaugewerke machen einige bekannte Schadensfälle deutlich. Falsche Höhenlage bei Einbauteilen und vor allem niveaugleich geforderte Schwellenbereiche werden aufgrund falscher Ausgangslage des Meterrisses zu kostenintensiven Sanierungsbereichen. Ein besonderer Fall verursachte aufgrund einer Kettenreaktion von mehreren zu korrigierenden Höhenlagen eine Sanierungssumme von über 50.000 Euro.

Die hier entstehende Problematik trifft nicht nur den ausführenden Professionisten, sondern auch die am Gewerk beteiligten Auftraggeber, die Bauaufsicht und zu guter Letzt auch den Bauherrn mit nicht kalkulierten Umständen durch die notwendig gewordene Sanierung. Das verfasste Merkblatt zu diesem Thema soll den Anstoß für künftige Bauvorhaben geben, den Meterriss entsprechend den Vorgaben zu erstellen.

Eine vernünftige Lösung für die Zukunft wäre wünschenswert, wo es in erster Linie um ein gewerkübergreifendes Nennmaß und dessen Richtigkeit geht, und erst in zweiter Linie um die Kostenverteilung für diese Meterrissherstellung. Hier ist mit Sicherheit eine Lösung aller Beteiligten herbeizuführen.