VÖPE-Herbstkonferenz mit Forderungen an die künftige Bundesregierung
„Wohnraum für morgen zu schaffen, geht nur miteinander.“ Darin waren sich VÖPE-Präsident Andreas Köttl, Alpenland-Chefin Isabella Stickler und Keynote Speakerin Annett Jura bei der VÖPE-Herbstkonferenz am 24. Oktober im Haus der Industrie einig.
Als parteiunabhängiger Zusammenschluss österreichischer Projektentwickler fordert die VÖPE für das Regierungsprogramm 2024-2029: Dass die Politik auf Bundesebene Verantwortung für die Bau- und Immobilienbranche übernimmt. Denn wer Wohlstand schaffen will, muss den Immobiliensektor in Österreich stärken. Mit unseren Anforderungen für das Regierungsprogramm wollen wir die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit aktiven Handelns für die Bau- und Immobilienbranche lenken und politisch Verantwortliche in die Pflicht nehmen.
Sie wollen mitdiskutieren? Beim Fachkongress Österreichische Bautage treffen Sie die Vertreter der Wohnbau-Allianz beim Wohnbaugipfel mit
○ Andreas Köttl, nxt value one, VÖPE-Präsident
○ Klaus Baringer, Gesiba, Verbandsobmann GBV
○ Peter Krammer, CEO Swietelsky, Obmann VIBÖ
○ Josef Muchitsch, Gewerkschaft Bau-Holz
○ Isabella Stickler, Alpenland, Obfrau Arge Eigenheim
○ Michael Gehbauer, WBV-GPA, Verein für Wohnbauförderung
○ Wolfgang Amann, IIBW
○ Peter Engert, ÖGNI
○ Martin Schiefer, Vergaberechtsexperte
📅 Wann? 26.–28. November 2024
📍 Wo? Congress Loipersdorf
Info & Anmeldung: www.bautage.at
1. Allianz Wohnraum
Die Allianz Wohnraum soll als beratendes Gremium oder Beirat des Lebensraumministeriums fungieren und damit die Regierung in Fragen des Wohnraums und der Raumordnung unterstützen.
2. Lebensraum-Ministerium
Im Bundesministeriengesetz ist ein eigenes „Lebensraum-Ministerium“ vorzusehen, in dem alle bestehenden Bundeskompetenzen aus den Bereichen Bauen und Baubeteiligungen, Infrastrukturmaßnahmen sowie sonstige immobilienrelevante und wohnrechtliche Kompetenzen gebündelt sein sollen. Darüber hinaus soll ein solches Ministerium eine Koordinationsstellung für föderale Maßnahmen (z. B. Bauverfahrensabläufe, OIB-Richtlinien, etc.) darstellen.
Die VÖPE spricht sich gegen die sachlich unbegründete Aufteilung bau- und immobilienrechtlicher Kompetenzen auf sämtliche Ministerien, und für die Bündelung der Kompetenzen auf ein einziges Ministerium zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich aus.
3. Befristete Neuwidmungen von Bauland
Um der künstlichen Grundstücksverknappung durch spekulative Baulandhortung entgegenzuwirken, sollen Neuwidmungen von Bauland zukünftig nur mehr zeitlich befristet erlassen werden. Wird innerhalb der Frist kein Projekt verfolgt, so verfällt die Widmung wieder.
Die VÖPE spricht sich gegen Bodenspekulation, und für die Schaffung von bezahlbarem Lebensraum aus.
4. „Fast Lane“
Einführung eines beschleunigten Verfahrens („Fast Lane“) für nachhaltige Bauprojekte. Je nach Organisation einer Gemeinde beträgt die Dauer von Bauverfahren schon alleine durch interne Behördenprozesse oft mehrere Jahre. Durch die Schaffung einer gesetzlich verpflichtenden „Fast Lane“ sollen besonders nachhaltigen oder energieeffizienten Gebäudes, aber auch sozial geförderte oder besonders preisgünstige Gebäude von verpflichtenden, beschleunigten Genehmigungsverfahren profitieren.
Die VÖPE spricht sich gegen künstlichen Wohnungsmangel und für die Förderung von sozialen und nachhaltigen und energieeffizienten Wohnräumen aus.
5. Legaldefinition des Begriffes „Bodenversiegelung“
Als Voraussetzung für die nachhaltige Reduktion der Neuversiegelung bedarf es einer einheitlichen und objektiv vergleichbaren Begriffsdefinition. Aktuell werden von unterschiedlichen Institutionen diverse Zahlen zur „Versiegelung“ behauptet, die teils divergierende Ergebnisse auswerfen, indem vielfach sprichwörtlich „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden.
Die VÖPE spricht sich gegen einseitige Polemik und für die Schaffung einer objektiven und transparenten Datengrundlage zur Reduktion der Neuversiegelung aus.
6. Maßgebliche Reduktion der Netto-Neuversiegelung
Bei der Widmung von Neubauten soll verpflichtend die Netto-Neuversiegelung durch vorangegangene Entsiegelung bestehender Bauflächen auf ein Minimum reduziert werden. Dies kann beispielsweise durch den Rückbau nicht benötigter befestigter Wege oder versiegelter Innenhöfe, den Einsatz von wasserdurchlässigen Bodenbelägen oder den Einsatz multifunktionaler Flächen erfolgen.
Die VÖPE spricht sich gegen überbordende Neuversiegelung grüner Wiesen und für Nachverdichtungen durch kompaktere Bebauungen zur Verbesserung des Mikroklimas aus.
7. Vom Energieausweis zum CO2-Ausweis
Der bisherige Energieausweis soll zu einem CO2-Ausweis weiterentwickelt werden. Dabei geht es weg von der bisherigen reinen Fokussierung auf Kreislaufwirtschaft hin zur verwendeten Primärenergie. Die Notwendigkeit des PE-Ausweises ist besonders in Bezug auf die Finanzierung von Projekten bedeutsam.
Die VÖPE spricht sich gegen eine reine Heizlastbetrachtung und für eine gesamthafte Beurteilung von klima- und ressourcenschonenden Bauweisen aus.
8. Förderungen für gewerbliche Projektentwickler
Durch Fördermaßnahmen von attraktiven Finanzierungsmodellen in der Projektentwicklung soll nach dem Vorbild der deutschen KfW-Förderung energieeffizientes Bauen und Sanieren, sowie der Klimaschutz und die Schaffung von Wohneigentum unterstützt werden.
Die VÖPE spricht sich gegen einseitige Fördermaßnahmen nur für bestimmte Gruppen von Wohnbauträgern, und für eine umfassende Stärkung der Bauwirtschaft durch flächendeckende Fördermaßnahmen aus.
9. Novellierung des BTVG
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) soll novelliert werden, um die Sanierung von Bestandsimmobilien zu erleichtern. Derzeit kennt das BTVG zwar auch die „durchgreifende Erneuerung“ von Gebäuden. Allerdings lehnt sich der Ratenplan dabei stark an den Neubau an. Daher ist er für die Sanierung von Altbauten schwierig anwendbar. Mit einer Erweiterung auf ausdrückliche Ratenpläne zur Sanierung soll das BTVG sinnvoll auf den Bereich der Nachverdichtung und des Erhalts schützenswerter Gebäude ausgeweitet werden.
Die VÖPE spricht sich gegen einseitige Bauspekulation und für klare Spielregeln zum Schutz aller redlichen Projektbeteiligten aus.
10. „Gläserner Akt“ und Digitalisierung
Durch digitale Einreichprozesse soll die Einsichtnahme und Bündelung relevanter Daten und Unterlagen vereinfacht werden. Durch die jederzeitige digitale Akteneinsicht wäre es möglich, jederzeit transparent den Verbleib eines Aktenstücks sowie den Bearbeitungsstand einzusehen. Dadurch können auch Änderungen in internen Ablaufprozessen der Behörden effektiver umgesetzt werden.
Die VÖPE spricht sich gegen die Gefahr möglicher Behördenwillkür und für transparente Bauverfahren aus.
11. Anhebung der Untergrenze für die UVP-Pflicht bei Städtebauvorhaben
Die Schwellenwerte für verpflichtende UVP-Verfahren, insbesondere die Kumulationsbestimmungen, sollen auf ein vernünftiges Maß angehoben werden, um gerade in einer Zeit knappen Baubestandes rasch bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können. Gerade UVP-Verfahren zeichnen sich durch jahrelange Projektunterbrechungen aus, und werden zumeist nur entlang zu knapp gezogener Grenzwerte diskutiert.
Die VÖPE spricht sich gegen unnötige Verfahrensverzögerungen im Städtebau, und für UVP-Verfahren nur dort aus, wo tatsächlich umweltschädliche Einflüsse erwartbar sind.
12. Interessensvertretungen mit Parteienstellung
Vor der Erlassung von immobilienrelevanten Verordnungen sollen Interessensvertretungen, wie die VÖPE, durch Parteienstellung verpflichtend gehört werden. Insbesondere die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsverordnung (KIM-VO) hat gezeigt, dass gutgemeinte Maßnahmen einzelner Institutionen mitunter entgegengesetzte Auswirkungen am Markt auslösen, und damit die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit des Standorts insgesamt schwächen.
Die VÖPE spricht sich gegen einseitige, oftmals marktverzerrende Maßnahmen und für die transparente Einbindung von Fachexperten vor Erlassung von Verordnungen und Gesetzen aus.