Kies
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Wer sichert den Kies?

Über Flächenwidmung, Ausschreibungstexte und Deponiepflichten entscheiden Gemeinden mit darüber, woher die Bau­stoffe ihrer eigenen Projekte kommen und was sie kosten. In der Debatte um Rohstoffsicherheit kommen sie als Akteurinnen trotzdem kaum vor. Ein Überblick über die Hebel, die im Gemeindeamt liegen.

Wer die österreichische Debatte über Rohstoffsicherheit und Lieferketten verfolgt, hört vor allem zwei Stimmen: die Rohstoffwirtschaft, die auf Versorgungssicherheit und Genehmigungsdauern verweist, und die Bauwirtschaft, die über Preise, Verfügbarkeit und Fristen spricht. Die Gemeinde kommt als Akteurin kaum vor. Und das, obwohl sie über die Flächenwidmung Abbaugebiete sichert oder verhindert, über Ausschreibungstexte Transportdistanzen und Recyclinganteile steuert und über Entsorgungs- und Deponiekosten unmittelbar mitbetroffen ist. 
Welche Bedeutung Gemeinden für die Rohstoffgewinnung haben, zeigt die geografische Verteilung: In fast jeder zweiten österreichischen Gemeinde liegt eine der rund 1.300 Rohstoffgewinnungsstätten, konkret etwa 950 Sand- und Kiesgruben sowie rund 350 Steinbrüche. Die Branche sichert nach eigenen Angaben rund 5.000 direkte Arbeitsplätze.

Wenn das Budget den Rohstoff bestimmt

Widmung, Ausschreibungstext und Entsorgungsplanung kosten kein zusätzliches Geld. Das ist relevant, weil Geld derzeit genau das ist, was Gemeinden fehlt. Der Gemeindefinanzbericht 2026 weist für das Jahr 2024 einen operativen Überschuss von nur noch 0,27 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus, ein Minimum. Zahlreiche Gemeinden, vor allem kleinere Gemeinden und große Städte, erreichen bei der freien Finanzspitze negative Werte. Die Verschuldung der Gemeindehaushalte ohne Wien lag 2024 bei 14,5 Milliarden Euro, der öffentliche Schuldenstand bei 11,3 Milliarden Euro.
Aus dieser Lage folgt in der Praxis meist der Reflex, Investitionen zu verschieben. Das verschiebt aber nur den Zahlungszeitpunkt, nicht den Bedarf, denn Straßenerhaltung und Gebäudesanierung verschwinden nicht. Die Frage lautet daher, wo im Projekt Kosten entstehen, die sich ohne Qualitätsverlust vermeiden lassen. Bei mineralischen Baustoffen ist das der Transport.

25 Kilometer entscheiden

Mineralische Baurohstoffe sind schwere, geringwertige Massengüter. Ihr durchschnittlicher Transportradius beträgt laut Forum mineralische Rohstoffe nicht mehr als 25 Kilometer. Bei Distanzen über 30 Kilometer übersteigen die Transportkosten die Gestehungskosten des Rohstoffs. Anders gesagt: Ab dieser Entfernung bezahlt die Gemeinde für den Lastkraftwagen mehr als für den Kies. Eine Reduktion der Transportweiten um zehn Prozent würde außerdem österreichweit rund 19.500 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Die Mengen sind erheblich. Österreich benötigt jährlich rund 100 Millionen Tonnen mineralische Rohstoffe, pro Kopf und Jahr etwa zwölf Tonnen. Aus Recyclingprozessen stehen derzeit rund zehn Millionen Tonnen zur Verfügung. Beim Rohstoffsymposium unter dem Motto „Mineralische Rohstoffe bleiben unverzichtbar: Warum Kreislaufwirtschaft allein nicht reicht“ im Mai in Wien war das die zentrale Zahl der Debatte: Österreich recycelt bereits heute mehr als 80 Prozent seiner mineralischen Bauabfälle, deckt damit aber nur rund ein Zehntel des Bedarfs. Petra Gradischnig, Geschäftsführerin des „Forums mineralische Rohstoffe“, fasste das mit dem Satz zusammen: „Kreislaufwirtschaft und Primärrohstoffe schließen einander nicht aus, sie sind voneinander abhängig.“ Vorstandsvorsitzender Johann Eder formulierte den Anspruch der Branche: „Wir müssen regionale Nahversorger bleiben.“ In einer Videobotschaft verwies Finanzminister Markus Marterbauer auf die Bedeutung regionaler Gewinnung, um Transportwege und Emissionen gering zu halten. Für Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sei die Rohstoffpolitik längst Standort- und Sicherheitspolitik geworden und ergänzte, dass Recycling „Teil der Lösung“ sei.
Damit wird die Flächenwidmung zum rohstoffpolitischen Instrument. Der Österreichische Rohstoffplan hat jene Gebiete erhoben und bewertet, in denen langfristig Rohstoffe verfügbar sind. Gesichert werden sie aber über die Raumordnung der Länder und damit über die örtliche Raumplanung der Gemeinden. Wer heute Abbauflächen überplant, verschiebt die künftige Versorgung auf weitere Distanz, und zwar nicht für ein Projekt, sondern für Jahrzehnte. Der Bund hat diese Logik im „Masterplan Rohstoffe 2030“ festgeschrieben. Ein Monitoringbericht 2025 liegt vor. Im Masterplan heißt es dazu: „Eine geordnete Raumnutzung, welche die Voraussetzung für einen solchen Zugang ist, ist vielfältigen Interessen konkurrierender Ansprüche unterworfen. Der raumordnerischen Rohstoffsicherung sind daher neue Impulse zu verleihen, um damit ihre Wertigkeit zu unterstreichen. Damit wird ein Beitrag zur regionalen Entwicklung geleistet sowie die Wertschöpfung in der Region aus der Rohstoffgewinnung und -aufbereitung gesichert.

Was im Ausschreibungstext steht

Der zweite Hebel liegt in der Vergabe, und hier hat sich 2026 die Rechtslage geändert. Die wesentlichen Bestimmungen des Vergaberechtsgesetzes 2026 gelten seit 1. März 2026. Die bisher jährlich zu verlängernden Schwellenwerte sind nun dauerhaft im Gesetz verankert. Für Bauaufträge gilt eine Direktvergabegrenze von 200.000 Euro, die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung reicht bis zwei Millionen Euro. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro muss der Auftraggeber sich um mindestens drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünften bemühen und dies dokumentieren.
Für regionale Lieferketten ist vor allem die Losteilung entscheidend. Der Vergabeleitfaden der Wirtschaftskammer Steiermark formuliert es unmissverständlich: Gewerksweisen Vergaben ist der Vorrang zu geben, um regionale Beschaffungen zu fördern. Wer ein Feuerwehrhaus als Generalunternehmerauftrag ausschreibt, schließt kleine ­Betriebe faktisch aus. Wer gewerksweise vergibt, öffnet das Projekt für Bewerber aus dem eigenen Bezirk, deren Materialbezug ohnehin im 25-Kilometer-Radius liegt. Der Effekt ist quantifizierbar: Der Leitfaden rechnet pro einer Million Euro regional vergebener Bauleistung mit rund acht Arbeitsplätzen und personenabhängigen Abgaben und Ertragsteuern von etwa 140.000 Euro, die den Regionen indirekt (über den Finanzausgleich) zugutekommen. Österreichweit geht es um ein öffentliches Auftragsvolumen von zuletzt rund 70 Milliarden Euro pro Jahr.
Entscheidend ist, was im Kriterienkatalog steht. Regionalität selbst darf kein Zuschlagskriterium sein, das verbietet das Unionsrecht. Bewerten lassen sich aber Merkmale, die regionale Anbieter leichter erfüllen: nachgewiesene Transportdistanzen der Materialien, Recyclinganteile in Tragschichten und Betonen, Lebenszykluskosten statt Errichtungskosten, Reaktionszeiten im Gewährleistungsfall. Das Vergaberechtsgesetz 2026 stärkt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Lebenszykluskriterien ausdrücklich. Der neue Vergabeleitfaden bietet eine rechtssichere Orientierung für öffentliche Auftraggeber. Er zeigt auf, wie regionale Kriterien innerhalb des bestehenden Vergaberechts zulässig angewendet werden können. Best Practice-Beispiele erleichtern die Umsetzung im Alltag und sorgen für mehr Effizienz in den Vergabeprozessen.

Der Aushub bleibt im Bezirk

Der dritte Hebel ist der, den Gemeinden am häufigsten unterschätzen. Mit rund 40 Millionen Tonnen jährlich ist Bodenaushub der größte Stoffstrom Österreichs. Für die Gemeinde bedeutet jede deponierte Tonne doppelte Kosten: Transport zur Deponie und Deponiegebühr, während gleichzeitig auf einer anderen Baustelle im gleichen Bezirk Material zugekauft und hertransportiert wird.
Der rechtliche Rahmen verengt sich schritt­weise. Seit 1. Jänner 2024 dürfen Beton, Asphalt, Straßenaufbruch, Bahnschotter und technisches Schüttmaterial nicht mehr deponiert werden, seit 1. Jänner 2026 gilt das auch für Gipsplatten. Für Gemeinden als Bauherren ist relevant, dass die Verantwortung nicht allein beim ausführenden Unternehmen liegt: Der Bauherr hat für geeig­nete, regengeschützte Lagerungsmöglichkeiten und ausreichende Flächen zu sorgen und ist gemeinsam mit dem Bauunternehmen für die getrennte Erfassung verantwortlich. Wer diese Flächen im Baustelleneinrichtungskonzept nicht vorsieht, produziert Mischfraktionen, und die sind teuer.
Die Antwort darauf ist kein neues Gesetz, sondern Koordination. Eine Gemeinde, die ihre Bauvorhaben über mehrere Jahre kennt, kann Aushubmassen zwischen Projekten ausgleichen, statt sie einzeln zu entsorgen und einzeln zuzukaufen. Im Gemeindeverbund wird daraus ein Bodenmassenmanagement, das Deponiegebühren, Transportkosten und Zukauf gleichzeitig senkt. Voraussetzung ist, dass die Massenbilanz erhoben wird, bevor der erste Bagger anfährt.