OIB-Richtlinie 7: Wenn Bauen zum Luxus wird
Die OIB-Richtlinie 7 mit dem Titel „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ ist eine neue technische Regelung in Österreich, die das Thema Nachhaltigkeit erstmals direkt im Baurecht verankern soll. Da bisher kein entsprechendes europäisches Grundlagendokument existierte, ist die Richtlinie 7 die einzige der insgesamt sieben Grundanforderungen, für die es noch keine fertige OIB-Richtlinie gibt. Aktuell befindet sich die Richtlinie noch in Ausarbeitung. Ein verbindliches Dokument für die Baupraxis liegt bisher nicht vor, jedoch wurde im Mai 2023 ein offizielles Grundlagendokument zur OIB-Richtlinie 7 veröffentlicht. Es dient als Basis für die weiteren Verhandlungen und die finale Textierung. Die finale OIB-Richtlinie 7 wird voraussichtlich im Jahr 2027 erscheinen.
Die Richtlinie basiert auf der siebten Grundanforderung der EU-Bauproduktenverordnung und umfasst folgende Schwerpunkte:
- Recycling und Wiederverwendung: Bauwerke und deren Materialien müssen nach dem Abriss so weit wie möglich wiederverwendet oder recycelt werden können.
- Dauerhaftigkeit: Es wird eine hohe Lebensdauer der Bauwerke gefordert, um Ressourcen zu schonen.
- Umweltverträgliche Rohstoffe: Der Einsatz von ökologischen Materialien und Sekundärbaustoffen (Recyclingmaterial) soll forciert werden.
- GWP-Wert (Global Warming Potential): Ein zentrales Element wird die Bewertung des Treibhauspotenzials über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes sein.
Die geplante OIB-Richtlinie ist ein weiteres Beispiel für Zielkonflikte, die in der Europäischen Union immer häufiger auftreten. Einerseits soll der „Green Deal“ vorangetrieben werden, andererseits ist davon auszugehen, dass zusätzliche bürokratische Hürden und Nachweise die Baupreise in einer ohnehin angespannten Marktlage nach oben treiben werden. Wieder einmal wird die Quadratur des Kreises angestrebt. Als gelernter Österreicher ahnt man schon, was herauskommen wird.
Das OIB hat bereits in einem frühen Stadium die Stakeholder (Architekten, Innungen, Verbände) über Workshops eingebunden, um die Richtlinie praxisnah zu gestalten. Bereits jetzt zeichnet sich Widerstand in weiten Teilen der Wirtschaft ab. Es wird befürchtet, dass die Baupreise im Falle der Umsetzung steil nach oben gehen werden. Darüber hinaus fordert der Stahlbauverband eine „materialneutrale“ Umsetzung, die ökologische Ziele nicht auf Kosten der Wirtschaftlichkeit und technologischen Vielfalt verfolgt. Während der Holzbau seine natürlichen Vorteile betont, kämpft der Stahlbau um eine faire Anerkennung der Recyclingfähigkeit seiner Produkte.
Der Stahlbauverband sieht sich durch die geplante Richtlinie gegenüber dem Holzbau benachteiligt und warnt vor einer einseitigen Bevorzugung. Kritisiert wird, dass oft nur die Errichtung eines Gebäudes betrachtet wird, das Lebensende unberücksichtigt bleibe, was den Eindruck einer klimapositiven Wirkung von Holz fälschlicherweise verstärke. „Wenn wir Bauweisen seriös und fair vergleichen wollen, dann nur über den gesamten Lebenszyklus. Alles andere öffnet Tür und Tor für Fehlanreize“, sagt Georg Matzner, Geschäftsführer des Österreichischen Stahlbauverbandes. „Trotz massiver Klimaschäden wird weiter geschlägert, als gäbe es kein Morgen“, so der Stahlbauverband.
Beide Branchen eint die Sorge vor überbordender Bürokratie und dem Verlust an Wirtschaftlichkeit. Der entscheidende Punkt ist: Was nützt es dem Stahl- oder Holzbau, um Marktanteile zu ringen, wenn sich am Ende niemand mehr das Bauen leisten kann? Die globale Lage hat sich fundamental geändert. So wünschenswert Kompromisse im Normalfall sind, gibt es Situationen, die eine klare Kante erfordern. In diesem Zielkonflikt muss die Wirtschaftlichkeit Priorität haben.
Europa kann sich keinen Zickzackkurs mehr leisten
Ein Blick auf die EU-Ebene zeigt die Notwendigkeit zur Korrektur: Man denke nur an das „Zurückrudern“ der Europäischen Union bei der Lieferkettenrichtlinie oder die Debatten zur Technologieoffenheit in der Automobilindustrie. Europa kann sich einen Zickzackkurs nicht mehr leisten. Den aktuellen Zielkonflikt am Bau dadurch lösen zu wollen, dass man den Übergang vom „billigen“ zum „werthaltigen“ Bauen durch Subventionen abfedert, ist der falsche Weg. Bereits heute gibt es zahlreiche Instrumente, die Aspekte der künftigen OIB-Richtlinie 7 finanziell belohnen. Wer heute die maximale Förderung erhalten möchte, muss sich am Klimaaktiv-Kriterienkatalog oder an den Öko-Punkten der jeweiligen Landes-Wohnbauförderung orientieren. Diese Systeme übersetzen ökologische Forderungen schon jetzt in bares Geld. Doch der Staat ist keine Gelddruckmaschine. Am Ende des Tages wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Der konsequente Weg wäre, die OIB-Richtlinie 7 auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Das traut sich vermutlich niemand, weil es dem Zeitgeist zuwiderliefe. Stattdessen scheint die Devise zu lauten: Erst beschließen, um es später scheibchenweise wieder zurückzunehmen. Der Vogel Strauß lässt grüßen!
Die ökologische Transformation des Bauens darf nicht mit dem Kopf durch die Wand erzwungen werden. Wenn die Wirtschaftlichkeit auf der Strecke bleibt, verlieren beide – das Klima und die Industrie. Statt die OIB-Richtlinie 7 in einer Krisenphase durchzudrücken und auf staatliche Förder-Alibis zu setzen, braucht die Branche eine Atempause. Wirkliche Nachhaltigkeit entsteht durch Leistbarkeit, nicht durch ordnungspolitischen Zickzackkurs. ■