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Wiener Bauordnungsnovelle beschlossen

Ende November wurde die neue Wiener Bauordnungsnovelle beschlossen. Diese politische Entscheidung wird zukünftig vor allem für gewerbliche Bauträger, aber auch für jeden/jede Häuslbauer_in von Relevanz sein. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Mit der kleinen Bauordnungsnovelle setzt die rot-pinke Wiener Fortschrittskoalition einen Schritt zur Bewahrung des Stadtbildes und gegen die Versiegelung von Grünraum. Gewerbliche Bauträger haben in den letzten Jahren zunehmend Einfamilienhausgebiete als Aktionsgebiete erkannt. Dies betrifft insbesondere Kleingartengebiete, Gartensiedlungen und Gebiete der Bauklasse I. Durch das Ausnutzen verschiedener baurechtlicher Möglichkeiten sind in den letzten Jahren vermehrt nutzflächenmaximierte Mehrparteienwohnhäuser entstanden.

Die aktuelle Bauordnungsnovelle besteht im Kern aus vier Teilbereichen:

  • Reduktion der maximal bebauten Fläche (§76 BO)

Grundsätzlich ist weiterhin maximal ein Drittel des Bauplatzes bebaubar. In der Bauklasse I wurde nun allerdings die Beschränkung von 470 m² auf 350m² reduziert. Der Effekt ist eine geringere mögliche Ausdehnung des Gebäudes und mehr unbebaute Flächen bzw. Grünflächen.

  • Erweiterung der Mindestabstände größerer Gebäude zu NachbarInnen (§79 BO)

Künftig ist ein Heranrücken zur Nachbargrenze nur mehr bis höchstens zur halben Gebäudehöhe (bei einem Mindestabstand von 3 Metern) möglich. Dies bedeutet: je höher das Gebäude, umso mehr Abstand. Gleichzeitig entsteht mehr Luftraum zwischen den Gebäuden.

  • Einschränkung von Giebelflächen (§81 BO)

Durch eine Reduktion der Ausnahmen für nicht zur Straße gerichtete Giebelflächen um die Hälfte, können zukünftig in der Bauklasse I nur mehr 25m“ pro Giebelfläche bzw 50 m² pro Gebäude gebaut werden. Dies hat eine Reduktion der Ausgestaltung von Giebelflächen und des Dachvolumens zur Folge.

  • Einschränkung der Firsthöhe (§81 BO)

Die künftige Beschränkung der Firsthöhe in der Bauklasse I liegt bei 4,5 Meter anstatt 7,5 Meter. Dadurch ist eine Eindämmung von überdimensionalen Dachbauten und eine Wahrung der Proportionen zwischen Gebäude und Dach gewährleistet.

Reaktion der VÖPE auf die Wiener Bauordnungsnovelle

Die Vereinigung österreichischer Projektentwickler (VÖPE) begrüßt angesichts der im Wiener Landtag beschlossenen Novelle der Wiener Bauordnung das Bestreben Wiens, die Bauordnung bis 2023 zu modernisieren. Sie fordert gleichzeitig mehr Spielraum für intelligente Stadtentwicklung u.a. durch Maßnahmen für mehr Plan- und Kalkulierbarkeit.

„Wir wollen schneller und flexibler auf die Herausforderungen in der Stadt Wien reagieren, dabei aber auch wirtschaftlich agieren können. Daher ist es für uns Lebensraumentwickler essenziell, dass die Gesamtdauer der Projektentwicklung verkürzt, und in diesem Zusammenhang Vergaben transparenter und schneller gemacht werden“, so VÖPE-Geschäftsführer Sebastian Beiglböck. „Möglich würde diese bessere Plan- und Kalkulierbarkeit durch ein VÖPE-Maßnahmenpaket, das wir in Kürze veröffentlichen und gerne in die nächste Novelle einbringen möchten.“