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Wohnrechtsreform: Hitzeschutz und Klimaschutz vereinbaren

Die Diskussion um Klimaanlagen im Mietrecht zeigt ein grundsätzliches Problem der österreichischen Wohnpolitik: Eine Wohnrechtsreform müsste Hitzeschutz und Klimaschutz gleichermaßen ermöglichen. Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) warnt jedoch, dass die Bundesregierung mit isolierten Einzelmaßnahmen neue rechtliche Widersprüche schafft.

Mit den Hitzerekorden des Sommers 2026 – Wien verzeichnete 35 Hitzetage und 34 Tropennächte – ist die Forderung nach besserer Kühlung von Wohnungen nachvollziehbar. Die Mietervereinigung Österreichs hat deshalb ein Paket zur Reform des Mietrechts vorgelegt: Sie fordert die Privilegierung von Außenbeschattung und Split-Klimageräten als genehmigungsfreie Arbeiten, ohne dass Mieter die sogenannte Verkehrsüblichkeit nachweisen müssen. Gleichzeitig sollen solche Systeme als Verbesserungen des Mietobjekts gelten und bei Auszug eine Ablösezahlung auslösen – abgeschrieben über zehn Jahre. Darüber hinaus fordern sie Mietzinsminderungen bei Überschreitung von Temperaturgrenzen im Sommer.

Die Perspektive der Mietervereinigung zur Wohnrechtsreform

Die Forderungen der Mietervereinigung sind konkret und nachvollziehbar: Mieter sollen in der Lage sein, sich vor Hitze zu schützen, ohne auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen zu sein. Das ist nicht nur ein Komfortthema, sondern auch eine Gesundheitsfrage – Tropennächte über 20 Grad und Innentemperaturen über 30 Grad sind für ältere Menschen, Kinder und Kranke belastend bis gefährlich. Die Forderung nach Investitionsschutz für Mieter, die solche Systeme selbst finanzieren, ist ebenfalls nachvollziehbar: Warum sollte eine Investition in die Wohnqualität dem Vermieter nach Auszug komplett verfallen?

ÖVI kritisiert fragmentierte Wohnrechtsreform

Doch genau hier setzt die Kritik des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) an. Der ÖVI warnt: Eine Privilegierung von Klimaanlagen ist isoliert betrachtet wohnrechtlich und klimapolitisch widersprüchlich. „Es wäre ein Anachronismus, wenn Vermieter den Einbau individueller Klimaanlagen künftig dulden müssten, gleichzeitig aber einzelne Mieter den Austausch einer fossilen Heizungsanlage oder andere Dekarbonisierungsmaßnahmen weiterhin blockieren können," stellt ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel fest.

Der ÖVI hat dabei ein berechtigtes Anliegen: Wenn Österreich seine Klimaziele erreichen soll, müssen Eigentümer in Dekarbonisierung, thermische Sanierungen und effiziente Heizsysteme investieren können. Dies erfordert Rechtssicherheit und praktikable Entscheidungsregeln – ein Wohnrecht, das Investitionen ermöglicht statt verhindert.

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Auch der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstützt besseren Hitzeschutz in Wohngebäuden, warnt aber vor isolierten Einzelmaßnahmen ohne koordinierte Strategie. Seit dem Frühjahr erarbeiten Vertreter von Ressorts, Sozialpartnern und Experten eine umfassende Sanierungsstrategie mit Fokus auf energetische Sanierung, Dekarbonisierung, Energieversorgung, Finanzierung und wohnrechtliche Rahmenbedingungen. Der aktuelle Ministerratsbeschluss zum Hitzeschutz behandle das Thema jedoch isoliert, kritisiert Fachverbandsobmann Roman Oberndorfer: Das schaffe Parallelstrukturen und gefährde eine koordinierte Gesamtlösung. Kühlungsmaßnahmen hängen aus Sicht des Fachverbands eng mit Dämmung, Lüftung, Heizungsumstellung und Gebäudetechnik zusammen – die erleichterte Montage einzelner Geräte allein greife zu kurz. Der Fachverband fordert daher, den Ministerratsvortrag in die laufenden Arbeitsgruppen einzubeziehen: Das Hitzeschutzpaket lasse sich rasch umsetzen, aber nur als Teil einer umfassenden Sanierungsstrategie.

Was die Immobilienwirtschaft von einer echten Wohnrechtsreform erwartet

Die zentrale Forderung lautet deshalb: Es braucht keine Einzelmaßnahmen, sondern eine umfassende Wohnrechtsreform. Der ÖVI fordert konkret:

• Erleichterungen für Klimaanlagen nur als Teil einer ganzheitlichen Wohnrechtsreform
• Wohnrechtliche Erleichterungen für thermische Sanierungen und den Umstieg auf fossilfreie Heizsysteme
• Mietrechtliche Investitionsanreize für Dekarbonisierung und Energieeffizienz
• Ein modernes Wohnrecht, das Klimaanpassung und Klimaschutz gleichermaßen ermöglicht

Die Bundesregierung hatte im Regierungsprogramm Begleitmaßnahmen für Sanierung und Dekarbonisierung versprochen – doch diese bleiben bislang aus. Stattdessen werden Einzelmaßnahmen angekündigt, die das Problem verschärfen können: Wenn Mieter künftig leicht Klimageräte installieren dürfen, Vermieter aber nicht die gleiche Flexibilität für energetische Sanierungen erhalten, entsteht ein Anreizkonflikt, der den Gebäudesektor eher bremst als voranbringt.

Forderung an die Politik: Ganzheitliches Wohnrecht statt Flickenteppich

Für die Immobilienwirtschaft ist klar: Es braucht ein modernes, konsistentes Wohnrechtsgesetz, das Hitzeschutz und Klimaschutz nicht gegeneinander ausspielt, sondern zusammenbringt. Das bedeutet konkret:

Vermieter und Mieter müssen Rechtssicherheit haben – eine klare Entscheidungsregel, ab wann Maßnahmen zustimmungspflichtig sind und ab wann nicht. Dies gilt gleichermaßen für Klimaanlagen wie für Dekarbonisierungsinvestitionen. Investitionen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung müssen wirtschaftlich sinnvoll sein – also Investitionsschutz und angemessene Amortisationsmöglichkeiten enthalten. Mieter müssen vor extremer Hitze geschützt sein, dürfen aber nicht durch punktuelle Regelungen einen Anreiz erhalten, teure Einzellösungen statt umfassender Sanierungen zu fordern.

Die Diskussion zeigt: Österreich braucht nicht mehr einzelne Erleichterungen für Klimaanlagen oder Heizsysteme. Es braucht eine Gesamtreform des Wohnrechts, die planbar, konsistent und langfristig wirksam ist – ein Wohnrecht, das Eigentümer und Mieter gleichermaßen in klimafreundliches Bauen und Sanieren motiviert.