övb-Leitfaden
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Öbv-Leitfaden: Anwendbarkeit verlängert

Auftraggeber- und Auftragnehmerseite erarbeiteten auf Initiative der Österreichischen Bautechnikvereinigung (öbv) einen Leitfaden zum Umgang mit Folgen von COVID-19

Die Expertengruppe ist einvernehmlich zum Ergebnis gekommen, die Anwendbarkeit des Leitfadens "Preisveränderungen und Lieferengpässe" als Version 4 (ohne inhaltliche Veränderungen zur Version 3) bis 31.3.2023 zu empfehlen.

Hintergrund ist, den Bauverantwortlichen weiterhin die Möglichkeit zu geben, im jeweiligen Einzelfall auf der Baustelle, etwaige diesen Herbst und Winter eintretende Unsicherheiten, partnerschaftlich und rasch zu lösen. Es ist der Expertengruppe in diesem Zusammenhang daher wichtig, auf den wesentlichen Ansatz in Punkt 1, letzter Absatz hinzuweisen.

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Zur Vorgeschichte

Die öbv initiierte in ihrer Rolle als Plattform für die gesamte Baubranche ein Expertengremium, dem Vertreter der Auftraggeberseite – wie ÖBB, ASFINAG, WIENER LINIEN, BIG und WIENER WOHNEN – sowie der Auftragnehmerseite wie STRABAG, PORR, SWIETELSKY, HABAU und VIBÖ – angehörten. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde im Juni veröffentlicht: ein Leitfaden, der den Umgang mit den Folgen von COVID-19 in Bauverträgen regelt.

Auf Basis der bisherigen praktischen Erfahrungen, der sich laufend ändernden Rechtslage und nicht zuletzt auch aufgrund von Anregungen aus dem ÖBV-Expertengremium haben die Bau-Sozialpartner und das ZAI ihren 8-Punkte-Plan neuerlich überarbeitet und am 29.1.2021 als Version 3 herausgegeben. Darüber hinaus ist Anfang Februar die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung in Kraft getreten, die am 17.2.2021 novelliert wurde. Dem folgend hat das Expertengremium seinerseits umgehend den ÖBV-COVID-19-Leitfaden aktualisiert und nun publiziert.